Hier wird der Hund auf seine Alltagstauglichkeit überprüft. Dabei liegen die Schwerpunkte auf Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam. Die bestandene Begleithundprüfung ist Voraussetzung für alle Hundesportarten und weitere Prüfungen.
Der Hund zeigt im ersten Teil der Prüfung auf einem eingefriedeten Grundstück, dass er sich problemlos von seinem Hundehalter durch verschiedene Situationen und Aufgaben führen lässt. Im zweiten Teil wird sein Verhalten im öffentlichen Raum und im Straßenverkehr geprüft. Die nachgewiesene Alltagstauglichkeit eines Hundes ist eine wichtige Grundlage für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier - und eine strikte Grundvoraussetzung für alle Hundesportarten.
Vor Prüfungsbeginn muss der Hundehalter bei einem Sachkundetest zunächst nachweisen, dass er über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Zur eindeutigen Feststellung der Identität des Tieres ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Im VDH gilt für die Begleithundprüfung seit 2012 die Internationale Prüfungsordnung der FCI (Féderation Cynologique Internationale).
Quelle: www.vdh.de